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Ideen und Masterplan für den Park in Putbus

Von 3. Oktober 2010Mai 26th, 2021Aktivitäten, Schlosspark

Ideen für den Park in Putbus

Von Uwe Driest

Der 75 Hektar große Landschaftspark ist eines der Geschenke der fürstlichen Familie, die wir heute nutzen dürfen und vor allem pflegen müssen.

Der Schutz der sensationellen Bäumen und Solitärgewächse sowie der historischen Gebäuden steht im Mittelpunkt der Vereinsbemühungen. Dabei dürfen aber deren ständige Pflege sowie eine behutsame Entwicklung und Inwertsetzung nicht außer Acht gelassen werden.

Nach Erarbeitung einer Mängelliste für den Park engagiert sich der Verein nun für die Beseitigung der Mängel.

Masterplan zur Entwicklung der Parkanlage Putbus

Masterplan Version 5

Informieren Sie sich über den Masterplan in der Version 5. Hierzu bieten wir die Möglichkeit den Inhalt bequem auf Ihren Rechner im PDF-Format einzusehen.

Neben der textlichen Erläuterung wird die zeichnerische Darstellung des Planungsgebietes zur Verfügung gestellt.

Masterplan Park Putbus

Von Uwe Driest

Unser Mitglied Uwe Driest wurde in den Projektbeirat „Masterplan Park“ berufen und ließ uns folgende Eindrücke von den ersten Treffen zukommen:

Mit herrlichen Bildern üppiger Pflanzen einer Orangerie, eines kunterbunten Küchengartens, überwucherter Schlossterrassen sowie bunter Wiesen voller Schmetterlinge und lachender Kinder auf einer Pony-Reitbahn leitete das Planungsbüro seine Präsentation für einen möglichen „Masterplan Park Putbus“ am Montag im IT-College ein. Rund 50 Bürger waren dem Aufruf gefolgt, sich an Überlegungen zur künftigen Gestaltung zu beteiligen und Ideen einzubringen.

Der Vision folgte die ernüchternde Bilanz des Ist-Zustandes: So sei der Baumbestand dramatisch überaltert, existierte Besucherlenkung nur marginal, seien mobile Bänke willkürlich und nicht besucherfreundlich platziert. Zudem monierten die Planer die „lieblose“ Restaurierung von Pergola und Fasanenhaus und die dysfunktionale Installation der wenigen Spielgeräte.

Auch die Rahmenbedingungen boten Anlass zu Kritik; so sei die Alleestraße undurchlässig in Richtung Park und müsse viel mehr Verweilorte für Besucher, als für parkende Autos bieten.

Da ein Wunschzettel allein aber nicht für Veränderungen ausreicht, sind überdies Fragen nach Betrieb und Management des Parks zu beantworten. Zwar, so Hans Dieter Knapp vom Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus, könne sich der Park „gemessen an dem, was heute zur Verfügung steht, durchaus sehen lassen“, Berechnungen der Planer zufolge würde aber selbst der Erhalt des Status quo ohne Ein-Euro-Kräfte etwa 350.000 Euro jährlich kosten.

Die Überlegungen gehen daher gar in Richtung einer teilweisen saisonalen Einzäunung, um Eintrittsgelder erheben und Installationen vor Vandalismus schützen zu können. In der Variante „Historischer Schlosspark“ beispielsweise würden die aufzubringenden Investitionen und Kosten laut Planungsbüro zu 60 Prozent durch Eintrittsgelder für den Park, der Rest aus Eintritt für Marstall und Veranstaltungen sowie Mieten und Pachten gedeckt werden. Wenn, ja wenn künftig 300.000 Besucher den Park sehen und dafür zahlen möchten. Daher kämen noch einmal 750.000 Euro Investition für ein entsprechendes Marketing hinzu.

So wird man die Nase wohl auch in andere Töpfe wie jenen der Landesstiftung „Schlösser und Gärten“ stecken. Ginge es nach Barbara Marquardt von Rügens Kulturstiftung, würden gar Landkreis und Ostseebäder Mitverantwortung übernehmen. Schließlich käme die vom Kulturtourismus-Netzwerk formulierte Funktion von Putbus als „Kulturhautstadt“ der gesamten Insel zugute.

Mitbedenken müsse man der Versammlung zufolge zudem die Rolle des Schlosses, beziehungsweise dessen Standorts, den Marstall als Veranstaltungsort für die MV-Festspiele sowie den Umstand, dass Rügen noch immer weder über ein angemessenes Museum, noch eine Kunsthalle verfüge.

Stellungnahme

Uwe Driest war bereits in das Leaderplus-Projekt „Parknetzwerk Rügen“ involviert und moderierte 2004 im Rahmen des Leaderplus-Projekts „Kulturtourismus-Netzwerk Rügen“ die Putbusser AG „Kulturhauptstadt Rügens“. Heute ist er für den Verband „INSULA RUGIA“ Mitglied in der „Lokalen Aktionsgruppe Leader“, die über den Masterplan zu befinden hat. Zum Stand der Diskussion ließ er uns folgende erste Thesen zukommen, die nicht notwendigerweise die Meinung des Vereins wiedergeben:

Der Park sollte seinem Wesen nach Landschaftspark bleiben, der gleichermaßen Möglichkeiten der Verlustierung, wie auch kontemplative Orte bietet und nicht in erster Linie Freizeitpark mit naturnaher Anmutung werden.

Auch aus diesem Grund scheidet eine Variante, für deren Umsetzung der Park eingezäunt werden müsste, aus. Der Zugang zum Park muss so frei wie möglich und so eingeschränkt wie für die Finanzierung unbedingt erforderlich bleiben. Dabei muss der Park nicht unter allen Umständen kommerziell autark werden, sondern sollen Investitionen auch als Marketing-Einsatz gelten, welcher indirekte Wertschöpfung in der Stadt generiert.

Aus diesem Grund sollte die Vogelinsel auf dem Schwanenteich nicht menschlich genutzt werden und keine Boote auf dem See fahren.

Auf dem „Schwanenteich“, auf dem heute allenfalls noch einige Stockenten zu sehen sind, tummelten sich einst hunderte exotischer Wasservögel, denen die Insel als Refugium diente. Die Insel wurde aber zuletzt durch eine Brücke zugänglich gemacht, welche für die Wegeführung weder erforderlich noch sinnvoll ist.

Stattdessen fehlt die historische Brückenquerung an der „Taille“ des Sees, um Besuchern einen kurzen Rundweg zu ermöglichen.

Wenn auf der Insel wieder Wasservögel angesiedelt würden und für diese – ebenfalls nach historischem Vorbild – wieder Entenhäuser im See installiert würden, böte die heute leere Wasserfläche so manchen Farbtupfer.

Als Erkenntnis aus der Tätigkeit des „Kulturtourismus-Netzwerks“ sowie der Erfahrungen von Kap Arkona und Königsstuhl sollte bei der Bepreisung von Leistungen (Eintritt / Parkgebühren) nach dem Prinzip „lieber einmal mehr, als mehrmals wenig zahlen“ verfahren werden. Das heißt, es sollten Gebühren soweit vertretbar als Tagesparkgebühren erhoben werden und nicht – wie bisher angedacht – niedrige Tagesgebühren erhoben und zusätzlich Eintrittsgelder an Marstall, Orangerie etc. erhoben werden. (Dass für einheimische Bürger Sonderkonditionen gelten sollen, ist Konsens.)
Richtig ist somit auch der Gedanke, die Parkraumbewirtschaftung zu konzentrieren. Dabei sollte die aktuell vorgeschlagene Lösung, den Parkverkehr an Circus und Markt zu platzieren (und so Platz auf der Alleestraße zu schaffen), eine vorläufige, den aktuellen Rahmenbedingungen und Sachzwängen geschuldete sein. Perspektivisch sollten die historischen Ensembles frei von Autos und anderen Nutzungen zugeführt werden.

Die Parkraumbewirtschaftung sollte perspektivisch auf Plätze an den vier Ein-/Ausfallstraßen verlagert werden: Richtung Garz (Jägerhütte), Richtung Bergen (beim heutigen Autohandel), Richtung Binz (Bahnhof) und Richtung Lauterbach/Wreechen am bestehenden Platz.

Einen gebührenpflichtigen Busparkplatz zu schaffen, ist unsinnig, da jene ausweichen oder (schlimmer) die Stadt meiden, resp. den Aufenthalt verkürzen werden.

Es sollte in jedem Fall, d. h. auch bei der Umsetzung der sogenannten Variante 3 (Schlosspark), ein barrierefreier Spielplatz für Kinder und Erwachsene („Seniorenspielplatz“) eingerichtet werden.

Masterplan – Kritische Anmerkungen

Kritische Anmerkungen und Anregungen zum Masterplan zur Entwicklung der Parkanlage Putbus

Der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus begrüßt die städtischen Bemühungen, die mit dem Zustandekommen des Masterplans zur Entwicklung der Parkanlage Putbus verbunden sind.

Wir finden in dem Papier zahlreiche Ideen des Vereins zur Bewahrung, Pflege und behutsamen Entwicklung des Landschaftsparks von Putbus wieder.

Zugleich drücken wir unseren Wunsch aus, dass alle Bestrebungen im Sinne des kulturellen Erbes unserer Stadt gesehen werden und nicht durch betriebswirtswirtschaftliche Interessen einzelner Personen dominiert werden.

In unserer heutigen Stellungnahme bringen wir kritische Anmerkungen und Anregungen zum Ausdruck, die in den Masterplan aufgenommen werden oder bei einer endgültigen Bearbeitung der Planung Berücksichtung finden sollten.

1. Schlossplatz

In dem Masterplan wird nicht begründet, warum es auf dem Schlossplatz keine Informationen, Kenntlichmachung oder Veränderung geben soll. Vereinsprojekte wie die Beschilderung von Stadtgebäuden und historisch bedeutsamen Plätzen oder die Kennzeichnung des Schlossgrundrisses zur besseren Veranschaulichung werden damit in Frage gestellt.

2. Schloss

Für einen Schlossbau auf dem historischen Platz am Schwanenteich wird es aus unserer Sicht keine kurz- und mittelfristige Lösung geben. Wir unterstützen daher die Idee der Planer, den Schlossplatz für weitgreifende bauliche Vorhaben offen zu halten, was immer auch darauf passieren kann.

3. Eigentumsfrage

Der Gedanke, dass die Stadt Putbus Eigentümerin des Parks bleibt, wird vor dem Hintergrund unterstützt, dass sie sich damit die Hoheit für gravierende Entscheidungen und Veränderungen vorbehält. Zu hinterfragen bleibt, wie die Stadt an allen Entscheidungen – auch der des zukünftigen Trägers bzw. Betreibers – beteiligt wird.

4. Betreibung

Die aufgeführten Formen der Betreibung befinden sich aus heutiger Sicht nicht auf rechtsicherem Grund. Die Stadtverwaltung sollte Rechtssicherheit schaffen, indem die im Masterplan offen gelassene Prüfung der passenden Rechtsform des/der künftigen Betreiber im Vorfeld durchgeführt wird.

5. Kosten

Die Kostenschätzung lässt offen, welche Ausgaben mit der Sanierung von Gebäuden wie der Orangerie, des Marstalls oder dem Mausoleum verbunden sind. In einer detaillierten Kosten-Nutzen-Analyse sollten dazu Aussagen getroffen werden, um die jährlichen Kosten realistisch zu untersetzen.

6. Nutzung

Der Verein betreibt in der Alten Schmiede zusammen mit der Museo GmbH seit 2007 die Ausstellung „Das verschwundene Schloss“ und dokumentiert für Besucher des Parks sehr anschaulich das Schicksal des einstigen Mittelpunkts von Park und Stadt. Im Masterplan bleibt offen, wie jetzige Nutzer berücksichtigt und einbezogen werden. Zugleich besteht ein Widerspruch, wenn in der Planung einerseits von der Schlossausstellung und andererseits von einem Bierausschank in der Alten Schmiede gesprochen wird.

7. Marstall

Der Verein unterstützt die Bemühungen um die angemessene Nutzung und Vermarktung des Marstalls als Veranstaltungshaus der Stadt und des Landkreises. Fraglich bleibt, inwieweit die jetzt geplante kurzfristige Vergabe der im Gebäude befindlichen Remise zum Konzept der Masterplaner passt.

8. Verkauf von Immobilien

Der Verkauf von Immobilien im Landschaftspark widerspricht der Idee eines geschlossenen städtebaulichen Ensembles, das an die Idee von Romantik und Klassizismus erinnert. Die Frage, ob solche Objekte wie das Wasserwerk weiterhin auf der Verkaufsliste der Stadt stehen, bleibt in dem Masterplan offen; ebenso wie Aussagen zur möglichen Rekonstruktion des Sportplatzes am jetzigen Standort.

9. Eintritt

Die Frage nach dem Eintritt in den Park beschäftigt die Putbusser nach wie vor. Der Masterplan gibt unserer Meinung nach keine Aufklärung darüber, welche Investitionen oder Angebote einen Eintritt von beispielsweise 7,50 € rechtfertigen. Macht nicht vielmehr die Einrichtung von Highlights wie Küchengarten, Kunstmuseum oder Schlossausgrabung Eintritte in gewünschter Höhe möglich?

10. Kontrolle

Der Masterplan stellt eine Entwicklungschance für den Park von Putbus dar. Der Verein hinterfragt aber aufgrund bisheriger Erfahrungen, wer in der Stadtverwaltung oder im Eigenbetrieb der Stadt Putbus für die Umsetzung des Plans oder die damit verbundene Kontrolle verantwortlich sein wird. In welchem städtischen Bereich laufen dafür die organisatorischen Fäden zusammen?

11. Stiftungsgedanke

Der Förderverein unterstützt eine der Ideen, den Park in die Bewirtschaftung der Stiftung Schlösser und Gärten Mecklenburg-Vorpommerns zu übertragen. Die Stiftung ist auf Rügen bereits im Jagdschloss Granitz aktiv und sollte für das Objekt interessiert werden, da der Landschaftspark über die Grenzen Rügens hinaus eine besondere Bedeutung im Landesteil Vorpommern einnimmt. Dem Fakt wurde bis heute nicht Rechnung getragen

12. Landkreis und Ostseebäder

Die in einer Bürgerversammlung geäußerte Idee von einer Beteiligung des Landkreises und der Ostseebäder an der Entwicklung des Parks von Putbus sollte unbedingt vorangetrieben werden, da die Stadt Putbus und eine mögliche Betreibergesellschaft mit der Bewirtschaftung der Immobilie überfordert sein werden.

13. Kuratorium

Der Verein unterbreitet den Vorschlag, ein Kuratorium mit Mitgliedern ohne wirtschaftliches Eigeninteresse als Kontrollinstanz für Vorhaben und Entscheidung des möglichen Betreibers oder der vorgesehenen Stiftung zu bilden.

14. Zeitfaktor

Aus dem Masterplan geht nicht hervor, wie die weiteren Schritte zur Umsetzung des Masterplans zeitlich gestaltet werden. Fragen nach dem Zeitpunkt der Ausschreibungen, eventuell notwendiger Beschlüsse sowie einer angemessenen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sollten im Zusammenhang mit der beginnenden Nutzung der Planung bereits im Vorfeld geklärt werden.

15. Beteiligung des Vereins

Masterplan werden dem Verein bereits als erste Ideensammlung bestimmte Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Parks zugedacht. Darüber hinaus besteht die Frage, wie sich der Förderverein in einer künftigen Betreibergesellschaft bzw. Parkstiftung sinnstiftend einbringen kann.