Der Förderverein Residenzstadt und Schlosspark Putbus begrüßt die städtischen Bemühungen, die mit dem Zustandekommen des Masterplans zur Entwicklung der Parkanlage Putbus verbunden sind. Wir finden in dem Papier zahlreiche Ideen des Vereins zur Bewahrung, Pflege und behutsamen Entwicklung des Landschaftsparks von Putbus wieder.
Zugleich drücken wir unseren Wunsch aus, dass alle Bestrebungen im Sinne des kulturellen Erbes unserer Stadt gesehen werden und nicht durch betriebswirtswirtschaftliche Interessen einzelner Personen dominiert werden.
In unserer heutigen Stellungnahme bringen wir kritische Anmerkungen und Anregungen zum Ausdruck, die in den Masterplan aufgenommen werden oder bei einer endgültigen Bearbeitung der Planung Berücksichtung finden sollten.
1. Schlossplatz
In dem Masterplan wird nicht begründet, warum es auf dem Schlossplatz keine Informationen, Kenntlichmachung oder Veränderung geben soll. Vereinsprojekte wie die Beschilderung von Stadtgebäuden und historisch bedeutsamen Plätzen oder die Kennzeichnung des Schlossgrundrisses zur besseren Veranschaulichung werden damit in Frage gestellt.
2. Schloss
Für einen Schlossbau auf dem historischen Platz am Schwanenteich wird es aus unserer Sicht keine kurz- und mittelfristige Lösung geben. Wir unterstützen daher die Idee der Planer, den Schlossplatz für weitgreifende bauliche Vorhaben offen zu halten, was immer auch darauf passieren kann.
3. Eigentumsfrage
Der Gedanke, dass die Stadt Putbus Eigentümerin des Parks bleibt, wird vor dem Hintergrund unterstützt, dass sie sich damit die Hoheit für gravierende Entscheidungen und Veränderungen vorbehält. Zu hinterfragen bleibt, wie die Stadt an allen Entscheidungen – auch der des zukünftigen Trägers bzw. Betreibers – beteiligt wird.
4. Betreibung
Die aufgeführten Formen der Betreibung befinden sich aus heutiger Sicht nicht auf rechtsicherem Grund. Die Stadtverwaltung sollte Rechtssicherheit schaffen, indem die im Masterplan offen gelassene Prüfung der passenden Rechtsform des/der künftigen Betreiber im Vorfeld durchgeführt wird.
5. Kosten
Die Kostenschätzung lässt offen, welche Ausgaben mit der Sanierung von Gebäuden wie der Orangerie, des Marstalls oder dem Mausoleum verbunden sind. In einer detaillierten Kosten-Nutzen-Analyse sollten dazu Aussagen getroffen werden, um die jährlichen Kosten realistisch zu untersetzen.
6. Nutzung
Der Verein betreibt in der Alten Schmiede zusammen mit der Museo GmbH seit 2007 die Ausstellung „Das verschwundene Schloss“ und dokumentiert für Besucher des Parks sehr anschaulich das Schicksal des einstigen Mittelpunkts von Park und Stadt. Im Masterplan bleibt offen, wie jetzige Nutzer berücksichtigt und einbezogen werden. Zugleich besteht ein Widerspruch, wenn in der Planung einerseits von der Schlossausstellung und andererseits von einem Bierausschank in der Alten Schmiede gesprochen wird.
7. Marstall
Der Verein unterstützt die Bemühungen um die angemessene Nutzung und Vermarktung des Marstalls als Veranstaltungshaus der Stadt und des Landkreises. Fraglich bleibt, inwieweit die jetzt geplante kurzfristige Vergabe der im Gebäude befindlichen Remise zum Konzept der Masterplaner passt.
8. Verkauf von Immobilien
Der Verkauf von Immobilien im Landschaftspark widerspricht der Idee eines geschlossenen städtebaulichen Ensembles, das an die Idee von Romantik und Klassizismus erinnert. Die Frage, ob solche Objekte wie das Wasserwerk weiterhin auf der Verkaufsliste der Stadt stehen, bleibt in dem Masterplan offen; ebenso wie Aussagen zur möglichen Rekonstruktion des Sportplatzes am jetzigen Standort.
9. Eintritt
Die Frage nach dem Eintritt in den Park beschäftigt die Putbusser nach wie vor. Der Masterplan gibt unserer Meinung nach keine Aufklärung darüber, welche Investitionen oder Angebote einen Eintritt von beispielsweise 7,50 € rechtfertigen. Macht nicht vielmehr die Einrichtung von Highlights wie Küchengarten, Kunstmuseum oder Schlossausgrabung Eintritte in gewünschter Höhe möglich?
10. Kontrolle
Der Masterplan stellt eine Entwicklungschance für den Park von Putbus dar. Der Verein hinterfragt aber aufgrund bisheriger Erfahrungen, wer in der Stadtverwaltung oder im Eigenbetrieb der Stadt Putbus für die Umsetzung des Plans oder die damit verbundene Kontrolle verantwortlich sein wird. In welchem städtischen Bereich laufen dafür die organisatorischen Fäden zusammen?
11. Stiftungsgedanke
Der Förderverein unterstützt eine der Ideen, den Park in die Bewirtschaftung der Stiftung Schlösser und Gärten Mecklenburg-Vorpommerns zu übertragen. Die Stiftung ist auf Rügen bereits im Jagdschloss Granitz aktiv und sollte für das Objekt interessiert werden, da der Landschaftspark über die Grenzen Rügens hinaus eine besondere Bedeutung im Landesteil Vorpommern einnimmt. Dem Fakt wurde bis heute nicht Rechnung getragen
12. Landkreis und Ostseebäder
Die in einer Bürgerversammlung geäußerte Idee von einer Beteiligung des Landkreises und der Ostseebäder an der Entwicklung des Parks von Putbus sollte unbedingt vorangetrieben werden, da die Stadt Putbus und eine mögliche Betreibergesellschaft mit der Bewirtschaftung der Immobilie überfordert sein werden.
13. Kuratorium
Der Verein unterbreitet den Vorschlag, ein Kuratorium mit Mitgliedern ohne wirtschaftliches Eigeninteresse als Kontrollinstanz für Vorhaben und Entscheidung des möglichen Betreibers oder der vorgesehenen Stiftung zu bilden.
14. Zeitfaktor
Aus dem Masterplan geht nicht hervor, wie die weiteren Schritte zur Umsetzung des Masterplans zeitlich gestaltet werden. Fragen nach dem Zeitpunkt der Ausschreibungen, eventuell notwendiger Beschlüsse sowie einer angemessenen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sollten im Zusammenhang mit der beginnenden Nutzung der Planung bereits im Vorfeld geklärt werden.
15. Beteiligung des Vereins
Masterplan werden dem Verein bereits als erste Ideensammlung bestimmte Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Parks zugedacht. Darüber hinaus besteht die Frage, wie sich der Förderverein in einer künftigen Betreibergesellschaft bzw. Parkstiftung sinnstiftend einbringen kann.